___ Sportrecht
Die schönste Nebensache der Welt hat sich zu einem Wirtschaftsfaktor entwickelt. Verbände, Vereine, Sportler bewegen sich in einem Umfeld, das zunehmend von rechtlichen Fragen und Streitigkeiten geprägt ist. Doping, Nominierungsfragen, rechtssichere Gestaltung von Satzungen und Ordnungen, Spenden, Verträge, Vereinsveranstaltungen, Versicherungsfälle, Haftung – es gibt unzählige Sachverhalte im Alltag des Sports. Deren Bearbeitung erfordert nicht nur eine fundierte juristische Ausbildung, sondern auch die Kenntnis der einschlägigen Regelwerke der Sportvereine und Sportverbände, der Sportinstitutionen bis hin zum Internationalen Olympischen Komitee IOC sowie der besonderen Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit. Wir stehen Ihnen mit unseren ausgeprägten Fachanwaltskenntnissen und unserer langjährigen nationalen und internationalen Erfahrung strategisch beratend und bei Bedarf auf Rechte verteidigend zur Seite. In Deutschland wie vor dem Internationalen Sportschiedsgericht CAS in Lausanne.
Wir beraten im Sportrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Vertragsgestaltung, Vertragsdurchsetzung, Vertragsüberprüfung, Vertragskündigung
- Haftung
- Risk-Management
- KSK-Versicherung
- GEMA/GVL
- Werbung
- Ideenschutz
- Urheberrecht
- Arbeitsrecht
- Benefizveranstaltungen
- Steuerrecht
Team & Kooperationskollegin
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

