Nehmen Sie ab dem 09.01.24 jeden Dienstag um 11h kostenlos an unserer Whistleblower-Sprechstunde teil und erfahren Sie alles Wesentliche zur rechtskonformen Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes. Über diesen Link können Sie direkt an der Sprechstunde teilnehmen.

Seit dem 02.07.23 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft, das das Ziel hat, Transparenz in deutschen Unternehmen zu schaffen. Es gilt für Unternehmen ab einem Beschäftigtem und erlegt Unternehmen verschiedener Größen unterschiedliche Verpflichtungen auf, wie z.B. die Errichtung einer internen Meldestelle.

Die EVENTLawyers stellen Ihnen überdies eine Software-basierte Lösung zur Errichtung einer ausgelagerten internen Meldestelle zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zur Verfügung: WhistlePoint – Digitales Hinweisgeber-System mit rechtlicher Expertise aus einer Hand

Unsere Kompetenzen

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Hinweisgeber-
schutzgesetz

Stärke durch Kooperation

In der Kanzleikooperation EVENTLawyers bündeln seit 2004 hochspezialisierte Anwältinnen ihr Know-how. Künstler, Veranstalter, Agenturen, Veranstaltungshäuser und kreative IT-Unternehmen treffen auf ein juristisches Kompetenzzentrum zur rechtlichen Absicherung ihres kreativen & innovativen Schaffens. Ihr Vorteil als Mandant ist die Betreuung all ihrer rechtlichen Belange aus einer Hand.

20 Jahre Branchenkenntnis

Unser Kreativ-, Innovations- und Eventverständnis schlägt sich in unserem gesamten Tun nieder. Jahrelange Praxis- und Wissenschaftserfahrung haben unser Bewusstsein gestärkt und bestätigt, Rechtswissen nicht einfach anlesen zu können. Backstageerfahrungen seit über 20 Jahren auf und hinter der Bühne sind für uns unerlässlich, um die Rechtspraxis unserer Mandanten rechtlich fundiert und nachhaltig mitzugestalten.

Konsequente Spezialisierung

Die Kanzleikooperation EVENTLawyers ist bewusst auf einen engen Markt zugeschnitten, mit dem wir Anwältinnen uns vollständig identifizieren. Unsere innere und äußere Einstellung: „Wir machen nur das, aber das richtig.“ lässt uns seit über 18 Jahren erfolgreich und zufrieden Mandanten aus der Veranstaltungs-, Sicherheits- und Kreativwirtschaft beraten. Wir beraten unsere Mandanten zu allen Rechtsfragen, wie z.B. wenn aktuell Messen, Veranstaltungen und Events aufgrund des Coronavirus abgesagt werden.

Kontaktformular

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Telefon: 030 – 288 76 427
Mobil: 0176 – 23 52 75 69
Fax: 030 – 288 76 428
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Finanzamt: Berlin

Adresse

Kanzleikooperation EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst
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©EVENTLawyers Berlin 2023

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