___ Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber beschaffen durch förmliche Vergabeverfahren. Auch private Empfänger von Fördergeldern werden häufig durch die ANBest-P zur Einhaltung der zahllose Regelungen zur öffentlichen Vergabe verpflichtet. Auftraggeber, die hier unprofessionell und ohne rechtliche Expertise agieren, drohen bei ihren Beschaffungsvorhaben zu scheitern. Es droht die Verpflichtung zur Rückzahlung von Fördermitteln wegen fehlerhafter Vergabeverfahren. Bieter, die die Besonderheiten der Vergabeverfahren nicht beherrschen, werden keinen Auftrag erhalten. Wir stehen seit Einführung des förmlichen Vergaberechts den Beteiligten als Berater und Prozessbegleiter zur Seite. Unsere Expertise umfasst alle Bereiche der öffentlichen Beschaffung. Für öffentliche Auftraggeber und Fördermittelempfänger übernehmen wir die Gestaltung des gesamten Vergabeverfahrens. Bewerber und Bieter begleiten wir über die gesamte Dauer der Angebotsbearbeitung bis zum Zuschlag. Die Bearbeitung von Rügen und die Vertretung in Nachprüfungsverfahren stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Wir beraten im Vergaberecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Externe Vergabestelle für öffentliche Auftraggeber und Fördermittelempfänger
- Gestaltung und Beratung von Ausschreibungen in allen Vergaberechtsordnungen
- Bewerbungs- und Angebotsberatung
- Rügeerstellung- und Beantwortung
- Vorbereitung und Begleitung von Aufklärungen, Verhandlungen, Bieterpräsentationen, Pitch
- Vertretung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und im Beschwerdeverfahren vor den Oberlandesgerichten
Kooperationskollegin
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

