___ Notariat
Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass es zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung oder Beglaubigung vor einer Notarin bedarf. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Rechtsverkehr wie Gründungen von Vereinen und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, Registeranmeldungen aber auch Grundstücksübertragungen, Erbbaurechtsverträge, Grundpfandrechtsbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge, Überlassungen von Immobilien, ferner Eheverträge und Adoptionsanträge.
Bei Frau Notarin Dr. Eva-Dorothee Leinemann können Sie alle beurkundungspflichtigen Geschäfte und Erklärungen notariell beurkunden lassen. Sie können auch Ihre Unterschrift beglaubigen, beglaubigte Fotokopien von Urkunden anfertigen oder Urkunden über Tatsachen erstellen lassen.
Tätigkeitsfelder:
- Gründung von Gesellschaften, Firmen- und Vereinen
- Immobilienkauf und Finanzierung
- Erben und Vererben
- Schenken – Lebzeitige Zuwendung
- Ehe, Partnerschaft und Familie
- Elternschaft, Adoption
- Vorsorge und Betreuung
- Notarielle Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien von Urkunden
Kooperationskollegin
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

