___ Forderungsmanagement
Sie haben titulierte Forderungen, der Schuldner zahlt trotzdem nicht? Wir treiben Ihre Forderungen ohne Einschaltung eines Inkassounternehmens individuell und effektiv bei und führen, soweit erforderlich, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch. Kontenpfändung oder Lohn-/Gehaltspfändungen sollen hierfür nur beispielshaft genannt werden.
Mit zeitaufwendigen und meist erfolglosen Mahnungen brauchen Sie sich nicht belasten. Zahlungsunwillige Schuldner können bspw. über eine mit uns kooperierende Detektei ausfindig gemacht werden.
Team & Kooperationskollegin
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

