___ GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V. (kurz: GEMA) ist die älteste deutsche Verwaltungsgesellschaft. Die Gema nimmt die Rechte der Komponisten, Verleger und Texter treuhänderisch wahr.
Die GEMA vergibt dabei nicht nur entgeltliche Lizenzen an die Nutzer der Werke (Veranstalter), sondern sie ist auch Kontrollinstanz, die überprüft, ob die Verwendung GEMA-pflichtiger Werke bei ihr gemeldet wurde.
Wir beraten rund um die GEMA vor allem zu folgenden Tätigkeitsfeldern
- GEMA-Gebührensätze und Tarifwerk
- Unterscheidung U-und E-Musik
- Anmeldepflichten, Befreiung
- Aushandeln von Tarifverträgen, Pauschalverträge, Nachlässe
- Inkasso- und Abrechnungssystem
- Schadensersatz bei fehlender GEMA-Lizenz
- Umfang der Rechteübertragung
___ KSK
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Pflichtversicherung für erwerbsmäßig selbstständige Künstler und Publizisten, welche die Bereiche der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abdeckt.
Zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung müssen jedoch nicht nur die Freischaffenden selbst in Form des Künstlersozialbeitrages, sondern auch deren Auftraggeber, die Unternehmen die regelmäßig Leistungen und Werke selbstständiger Künstler und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen und daraus Einnahmen erzielen, Versicherungsbeiträge entrichten (Künstlersozialabgabe) sowie Auskunfts- und Meldepflichten erfüllen.
Wir beraten rund um die KSK vor allem zu folgenden Tätigkeitsfeldern
- Künstlersozialabgabepflicht der Unternehmen (Veranstalter, Agenturen, Auftraggeber)
- Künstlersozialbeitrag (Antrags-, Auskunfts-/Melde-, Prüfungs- und Widerspruchsverfahren)
- Aufzeichnungs-, Vorlage- und Auskunftspflichten
- Haupt- und Nebentätigkeit
- Doppelerhebung
- gesamtschuldnerische Haftung
- Bußgelder bei Meldepflichtverletzungen
Team
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

