___ Genehmigungen

Events unterliegen öffentlich-rechtlichen Vorgaben, d.h. gewissen staatlichen Restriktionen und Kontrollen. Die Regelungsbereiche, die bei der Planung eines Events eine Rolle spielen können, sind vielfältig: Angefangen im Versammlungsrecht über das Baurecht und die Gewerbeordnung bis hin zum Gaststättenrecht und dem Straßen- und Wegerecht. Einfluss nehmen auch umweltrechtliche Aspekte sowie die Sanitätsorganisation.

Eines haben alle Bestimmungen gemeinsam: Sie dienen dem Schutz und der Sicherheit des Einzelnen (z.B. Besucher) und der Allgemeinheit (z.B. Subunternehmer).

Wir beraten im Bereich der Genehmigungen zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

Team & Kooperationen

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht, Notarin
 

Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

Honorar

Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.

Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll.  Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.

Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.

Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

____ Ersteinschätzung

Name

*Die Datenschutzerklärung zu Ihrer Kenntnisnahme finden hier.

____ Kontakt und Adresse

Kanzleikooperation
EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst

Telefon:
030 – 288 76 427
0176 – 23 52 75 69

Adresse:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Kanzleizeiten:
Mon. – Do.: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
info@eventlawyers.de
 

UST-ID: DE 238950863
Finanzamt: Berlin

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