___ Genehmigungen
Events unterliegen öffentlich-rechtlichen Vorgaben, d.h. gewissen staatlichen Restriktionen und Kontrollen. Die Regelungsbereiche, die bei der Planung eines Events eine Rolle spielen können, sind vielfältig: Angefangen im Versammlungsrecht über das Baurecht und die Gewerbeordnung bis hin zum Gaststättenrecht und dem Straßen- und Wegerecht. Einfluss nehmen auch umweltrechtliche Aspekte sowie die Sanitätsorganisation.
Eines haben alle Bestimmungen gemeinsam: Sie dienen dem Schutz und der Sicherheit des Einzelnen (z.B. Besucher) und der Allgemeinheit (z.B. Subunternehmer).
Wir beraten im Bereich der Genehmigungen zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigung für die Durchführung von Events (z.B. Sondernutzungserlaubnis, Aufstellungsanzeigen fliegender Bauten, Nutzungsgenehmigung)
- Anzeige von Versammlungs- und Demonstrationszügen
- Erlaubnisvorbehalte und Auflagen
- Zusammenarbeit mit Sanitätsorganisationen, Polizei und Verkehrsbetrieben
- Versammlungsstättenverordnung und Betreiberpflichten
- Abgrenzung Gewerbe und künstlerische Tätigkeit
- Zuverlässigkeit als Veranstalter
Team & Kooperationen
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

