___ KI Recht

In einer zunehmend digitalisierten und technologisch komplexen Arbeitswelt ist ein strukturiertes Risikomanagement im Umgang mit Künstlicher Intelligenz für den Unternehmenserfolg unverzichtbar. KI-Anwendungen verändern Entscheidungsprozesse, automatisieren Abläufe und beeinflussen die Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Hieraus ergeben sich neue Haftungsfragen – insbesondere im Vertrags-, Delikts- und Datenschutzrecht. Für den Bereich der EU sind zudem die Vorgaben der KI-Verordnung von ganz zentraler Bedeutung. 

Dies betrifft auch die Veranstaltungswirtschaft: Setzen Agenturen, Veranstalter oder Locations KI-gestützte Systeme ein – etwa für Ticketing, Marketing, Besucherstromlenkung oder Sicherheit –, stellt sich stets die Frage, wer im Fall von Fehlfunktionen, Falschinformationen oder Sicherheitsmängeln haftet. Die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten, eine rechtssichere Vertragsgestaltung und eine KI-Compliance auf hohem Niveau gewinnen damit erheblich an Bedeutung.

Wir beraten im KI Recht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

Team & Kooperationen

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht

Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

IT-Sicherheitsexpertin
 

Honorar

Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.

Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll.  Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.

Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.

Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

____ Ersteinschätzung

Name

*Die Datenschutzerklärung zu Ihrer Kenntnisnahme finden hier.

____ Kontakt und Adresse

Kanzleikooperation
EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst

Telefon:
030 – 288 76 427
0176 – 23 52 75 69

Adresse:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Kanzleizeiten:
Mon. – Do.: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
info@eventlawyers.de
 

UST-ID: DE 238950863
Finanzamt: Berlin

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