___ KI Recht
In einer zunehmend digitalisierten und technologisch komplexen Arbeitswelt ist ein strukturiertes Risikomanagement im Umgang mit Künstlicher Intelligenz für den Unternehmenserfolg unverzichtbar. KI-Anwendungen verändern Entscheidungsprozesse, automatisieren Abläufe und beeinflussen die Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Hieraus ergeben sich neue Haftungsfragen – insbesondere im Vertrags-, Delikts- und Datenschutzrecht. Für den Bereich der EU sind zudem die Vorgaben der KI-Verordnung von ganz zentraler Bedeutung.
Dies betrifft auch die Veranstaltungswirtschaft: Setzen Agenturen, Veranstalter oder Locations KI-gestützte Systeme ein – etwa für Ticketing, Marketing, Besucherstromlenkung oder Sicherheit –, stellt sich stets die Frage, wer im Fall von Fehlfunktionen, Falschinformationen oder Sicherheitsmängeln haftet. Die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten, eine rechtssichere Vertragsgestaltung und eine KI-Compliance auf hohem Niveau gewinnen damit erheblich an Bedeutung.
Wir beraten im KI Recht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Vertragsgestaltung und -prüfung bei der Beschaffung und Nutzung von KI-Systemen
- Entwicklung und Umsetzung von IP-Strategien für KI-Technologien und -Produkte
- Aufbau und Umsetzung von KI-Compliance-Strukturen (insbesondere im Lichte von DSGVO und EU AI Act)
- Unterstützung bei Risikoanalysen und der Einbindung rechtlicher Anforderungen in bestehende Abläufe
- Entwicklung interner Richtlinien zum Einsatz von KI-Tools durch Mitarbeitende und Dienstleister (KI-Guidelines und Governance)
- Etablierung von KI-Governance-, Dokumentations- und Freigabeprozessen für KI-Anwendungen gem. KI-VO
- Konzeption und Durchführung von Schulungen und Workshops zu KI-Recht, KI-Kompetenz, KI-Risiken und verantwortungsvollem KI-Einsatz – insbesondere für Unternehmen der Veranstaltungs- und Agenturbranche
Team & Kooperationen
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

