Notariat
Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass es zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung oder Beglaubigung vor einer Notarin bedarf. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Rechtsverkehr wie Gründungen von Vereinen und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, Registeranmeldungen aber auch Grundstücksübertragungen, Erbbaurechtsverträge, Grundpfandrechtsbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge, Überlassungen von Immobilien, ferner Eheverträge und Adoptionsanträge.
Bei Frau Notarin Dr. Eva-Dorothee Leinemann können Sie alle beurkundungspflichtigen Geschäfte und Erklärungen notariell beurkunden lassen. Sie können auch Ihre Unterschrift beglaubigen, beglaubigte Fotokopien von Urkunden anfertigen oder Urkunden über Tatsachen erstellen lassen.