___ Notariat

Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass es zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung oder Beglaubigung vor einer Notarin bedarf. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Rechtsverkehr wie Gründungen von Vereinen und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, Registeranmeldungen aber auch Grundstücksübertragungen, Erbbaurechtsverträge, Grundpfandrechtsbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge, Überlassungen von Immobilien, ferner Eheverträge und Adoptionsanträge.

Bei Frau Notarin Dr. Eva-Dorothee Leinemann können Sie alle beurkundungspflichtigen Geschäfte und Erklärungen notariell beurkunden lassen. Sie können auch Ihre Unterschrift beglaubigen, beglaubigte Fotokopien von Urkunden anfertigen oder Urkunden über Tatsachen erstellen lassen.

Tätigkeitsfelder:

Kooperationskollegin

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht, Notarin

Honorar

Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.

Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll.  Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.

Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.

Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

____ Ersteinschätzung

Name

*Die Datenschutzerklärung zu Ihrer Kenntnisnahme finden hier.

____ Kontakt und Adresse

Kanzleikooperation
EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst

Telefon:
030 – 288 76 427
0176 – 23 52 75 69

Adresse:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Kanzleizeiten:
Mon. – Do.: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
info@eventlawyers.de
 

UST-ID: DE 238950863
Finanzamt: Berlin

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