___ Reise- & Tourismusrecht
Das Reiserecht ist das Recht der Touristik und umfasst nicht nur das Pauschalreiserecht, sondern auch das Luftverkehrsrecht sowie Bereiche des Wettbewerbsrechts. Reiseleistungen werden heute hauptsächlich digital vertrieben, zu Paketen verbunden und mit weiteren Angeboten kombiniert. Mit dem seit 1. Juli 2018 geltenden EU-Pauschalreiserecht, das in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften umgesetzt wurde, wurden umfangreiche Angabe- und Informationspflichten für Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler verbundener Reiseleistungen eingeführt. Diese Vorgaben müssen bereits bei Produktgestaltung, Buchungsstrecke und Kommunikation mit Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden.
Schnittstellen zur Veranstaltungswirtschaft bestehen insbesondere bei Kongress- und Tagungsreisen, Festival- und Konzertreisen, Incentive-Reisen oder Eventpaketen, die Anreise, Unterkunft und Veranstaltung kombinieren.
Wir beraten im Reise- & Tourismusrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Pauschalreiserecht
- Fluggastrechte
- Reiseverträge
Kooperationskollegin von TOURISMLawyers
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

