___ Reise- & Tourismusrecht

Das Reiserecht ist das Recht der Touristik und umfasst nicht nur das Pauschalreiserecht, sondern auch das Luftverkehrsrecht sowie Bereiche des Wettbewerbsrechts. Reiseleistungen werden heute hauptsächlich digital vertrieben, zu Paketen verbunden und mit weiteren Angeboten kombiniert. Mit dem seit 1. Juli 2018 geltenden EU-Pauschalreiserecht, das in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften umgesetzt wurde, wurden umfangreiche Angabe- und Informationspflichten für Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler verbundener Reiseleistungen eingeführt. Diese Vorgaben müssen bereits bei Produktgestaltung, Buchungsstrecke und Kommunikation mit Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden.

Schnittstellen zur Veranstaltungswirtschaft bestehen insbesondere bei Kongress- und Tagungsreisen, Festival- und Konzertreisen, Incentive-Reisen oder Eventpaketen, die Anreise, Unterkunft und Veranstaltung kombinieren.

Wir beraten im Reise- & Tourismusrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

Team

Fachanwältin im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Spezialistin im Recht der Touristik

Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte für Tourismusrecht

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