___ Reise- & Tourismusrecht
Das Reiserecht ist das Recht der Touristik und umfasst nicht nur das Pauschalreiserecht, sondern auch das Luftverkehrsrecht sowie Bereiche des Wettbewerbsrechts. Reiseleistungen werden heute hauptsächlich digital vertrieben, zu Paketen verbunden und mit weiteren Angeboten kombiniert. Mit dem seit 1. Juli 2018 geltenden EU-Pauschalreiserecht, das in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften umgesetzt wurde, wurden umfangreiche Angabe- und Informationspflichten für Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler verbundener Reiseleistungen eingeführt. Diese Vorgaben müssen bereits bei Produktgestaltung, Buchungsstrecke und Kommunikation mit Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden.
Schnittstellen zur Veranstaltungswirtschaft bestehen insbesondere bei Kongress- und Tagungsreisen, Festival- und Konzertreisen, Incentive-Reisen oder Eventpaketen, die Anreise, Unterkunft und Veranstaltung kombinieren.
Wir beraten im Reise- & Tourismusrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Einordnung und Gestaltung von Reiseangeboten (Pauschalreise, verbundene Reiseleistung, Einzelleistung)
- Erstellung und Überarbeitung von AGB, Reisebedingungen, Agentur- und Vermittlungsverträgen (B2B & B2C)
- Umsetzung des EU-Pauschalreiserechts inkl. Angabe- und Informationspflichten für Veranstalter und Vermittler
- Rechtliche Check-ups (z.B. Pauschalreise-Einordnung, Buchungsstrecken, EmpCo, BFSG)
- Prüfung und Optimierung von Online-Buchungsstrecken und Vertriebsplattformen
- Market Entry für Travel-Startups und neue Geschäftsmodelle im Tourismus
- „Legal Must Haves“ und „Legal No Gos“ für Reiseunternehmen und veranstaltungsnahe Angebote
- Umfassende Rechtsberatung für Ihr Business: Beantwortung von Einzelfragen, Erstellung von Gutachten und Spezialanalysen
- Beratung im Luftverkehrsrecht, insbesondere zu Fluggastrechten (Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung)

