___ Sponsoring
Sponsoring ist ein Kernstück im Veranstaltungsbereich, vor allem für Sport- und Kulturevents. Im Unterscheid zum Spender handelt der Sponsor nicht selbstlos bzw. aus ideellen Gründen, sondern erhält eine Gegenleistung für seine Sponsoringleistung.
Diese Gegenleistung enthält in aller Regel die Nennung des Sponsors auf Plakaten, Flyer u.ä., um so sein Image aufzuwerten und seinen Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Das Sponsoring ist somit ein Geschäft, das im Eventbereich die (Mit-)Finanzierung von Veranstaltungen sichert.
Wir beraten im Sponsoring zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Erstellung und Abwicklung von Sponsoringverträgen
- steuerliche Behandlung von Sponsoring und Werbung
- außergerichtliche Mediation bei Sponsoringverhandlungen
Team & Kooperationskollegin
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

