___ Steuerrecht
Das Gebiet des Steuerrechts erfasst im Veranstaltungsbereich eine Vielzahl von steuerlichen Regelungen bei der Erzielung von Einkünften und Durchführung von Events. (Event-)Agenturen und Veranstalter sollten wissen, unter welche Einkunftsart sie fallen, welche Einnahmen sie zu versteuern haben, welche Ausgaben sie dabei steuerlich absetzen können und was zu beachten ist, wenn ausländische Künstler engagiert werden. Vor allem im Einladungsmanagement ist zu wissen, ob, inwieweit und mit welchen steuerrechtlichen Folgen Sponsoren, Medienpartner, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und öffentliche Stellen eingeladen werden können.
Wir beraten im Bereich Steuerrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Steuerpflicht von Kulturschaffenden/Veranstaltern
- beschränkte Steuerpflicht (sog. Ausländersteuer)
- Vergnügungssteuer
- Freistellungsmöglichkeiten
- Vereinfachtes Erstattungsverfahren
- Geschenke
- Freistellungsansprüche aus Doppelbesteuerungsabkommen
- Freistellung für Kulturorchester
___ Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Organisation und Struktur von Unternehmen – von der Gründung über Veränderungen im Gesellschafterbestand bis hin zu Umstrukturierungen oder der Beendigung der Gesellschaft. Es berührt zahlreiche weitere Rechtsgebiete, etwa Vertrags-, Arbeits-, Steuer- und Haftungsrecht, und ist damit zentrale Grundlage für eine rechtssichere und effiziente Unternehmensgestaltung.
Gerade in der Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft kommt es darauf an, die passende Rechtsform zu wählen, Haftungsrisiken zu steuern, Gesellschafterinteressen sauber zu regeln und Kooperationen (z.B. Joint Ventures, Projektgesellschaften) klar zu strukturieren. Professionell gestaltete gesellschaftsrechtliche Strukturen schaffen Planungs- und Investitionssicherheit und erleichtern Wachstum, Beteiligungen und Nachfolgelösungen.
Wir beraten im Bereich Gesellschaftsrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Wahl der Rechtsform und Gründung von Gesellschaften (z.B. GmbH, UG, GmbH & Co. KG)
- Erstellung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen und Gesellschaftervereinbarungen
- Eintritt und Austritt von Gesellschaftern oder Übertragung von Geschäftsanteilen,
- Strukturierung von Kooperationen und Joint Ventures, insbesondere für Projekte im Event- und Agenturumfeld
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen
- Beratung bei Umstrukturierungen, Umwandlungen und Reorganisationen von Unternehmensgruppen
- Konfliktprävention und -begleitung bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Vereinsrecht insb. Gründung von Vereinen und Erstellung der Satzung
Kooperationen
Fachanwältin im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Spezialistin im Recht der Touristik
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

