___ Steuerrecht

Das Gebiet des Steuerrechts erfasst im Veranstaltungsbereich eine Vielzahl von steuerlichen Regelungen bei der Erzielung von Einkünften und Durchführung von Events. (Event-)Agenturen und Veranstalter sollten wissen, unter welche Einkunftsart sie fallen, welche Einnahmen sie zu versteuern haben, welche Ausgaben sie dabei steuerlich absetzen können und was zu beachten ist, wenn ausländische Künstler engagiert werden. Vor allem im Einladungsmanagement ist zu wissen, ob, inwieweit und mit welchen steuerrechtlichen Folgen Sponsoren, Medienpartner, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und öffentliche Stellen eingeladen werden können.

Wir beraten im Bereich Steuerrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

___ Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Organisation und Struktur von Unternehmen – von der Gründung über Veränderungen im Gesellschafterbestand bis hin zu Umstrukturierungen oder der Beendigung der Gesellschaft. Es berührt zahlreiche weitere Rechtsgebiete, etwa Vertrags-, Arbeits-, Steuer- und Haftungsrecht, und ist damit zentrale Grundlage für eine rechtssichere und effiziente Unternehmensgestaltung.

Gerade in der Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft kommt es darauf an, die passende Rechtsform zu wählen, Haftungsrisiken zu steuern, Gesellschafterinteressen sauber zu regeln und Kooperationen (z.B. Joint Ventures, Projektgesellschaften) klar zu strukturieren. Professionell gestaltete gesellschaftsrechtliche Strukturen schaffen Planungs- und Investitionssicherheit und erleichtern Wachstum, Beteiligungen und Nachfolgelösungen.

Wir beraten im Bereich Gesellschaftsrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

Kooperationen

Steuerberater, Gründer EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
 

Steuerberaterin
M.A. Finance & Accounting
 

Steuerberater,
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwältin im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Spezialistin im Recht der Touristik

Fachanwältin im Bank- und Kapitalmarktsrecht

Honorar

Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.

Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll.  Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.

Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.

Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

____ Ersteinschätzung

Name

*Die Datenschutzerklärung zu Ihrer Kenntnisnahme finden hier.

____ Kontakt und Adresse

Kanzleikooperation
EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst

Telefon:
030 – 288 76 427
0176 – 23 52 75 69

Adresse:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Kanzleizeiten:
Mon. – Do.: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
info@eventlawyers.de
 

UST-ID: DE 238950863
Finanzamt: Berlin

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