Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber beschaffen durch förmliche Vergabeverfahren. Auch private Empfänger von Fördergeldern werden häufig durch die ANBest-P zur Einhaltung der zahllose Regelungen zur öffentlichen Vergabe verpflichtet. Auftraggeber, die hier unprofessionell und ohne rechtliche Expertise agieren, drohen bei ihren Beschaffungsvorhaben zu scheitern. Es droht die Verpflichtung zur Rückzahlung von Fördermitteln wegen fehlerhafter Vergabeverfahren. Bieter, die die Besonderheiten der Vergabeverfahren nicht beherrschen, werden keinen Auftrag erhalten. Wir stehen seit Einführung des förmlichen Vergaberechts den Beteiligten als Berater und Prozessbegleiter zur Seite. Unsere Expertise umfasst alle Bereiche der öffentlichen Beschaffung. Für öffentliche Auftraggeber und Fördermittelempfänger übernehmen wir die Gestaltung des gesamten Vergabeverfahrens. Bewerber und Bieter begleiten wir über die gesamte Dauer der Angebotsbearbeitung bis zum Zuschlag. Die Bearbeitung von Rügen und die Vertretung in Nachprüfungsverfahren stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.