___ Vertragsrecht

Den Kernbereich des Eventrechts bildet das Vertragsrecht, bei dem viele Personen und Rechtssubjekte beteiligt sind. Diese Beteiligten treffen in den verschiedenen Konstellationen vertragliche Vereinbarungen miteinander, sodass sich ein komplexes Vertragsnetz rechtlicher Beziehungen ergibt. In der Mitte steht regelmäßig der Veranstalter/(Event-)Agentur, bei denen letztlich alle Fäden faktisch zusammenlaufen.

Wir beraten im Vertragsrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

Team

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht

Rechtsanwältin
 

Rechtsanwältin und Fachanwältin im Sportrecht

Fachanwältin im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Spezialistin im Recht der Touristik

Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte für Tourismusrecht

Rechtsanwältin und Syndikusanwältin

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Kanzleikooperation
EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst

Telefon:
030 – 288 76 427
0176 – 23 52 75 69

Adresse:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Kanzleizeiten:
Mon. – Do.: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
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UST-ID: DE 238950863
Finanzamt: Berlin

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