Vertragsrecht

Den Kernbereich des Eventrechts bildet das Vertragsrecht, bei dem viele Personen und Rechtssubjekte beteiligt sind. Diese Beteiligten treffen in den verschiedenen Konstellationen vertragliche Vereinbarungen miteinander, sodass sich ein komplexes Vertragsnetz rechtlicher Beziehungen ergibt. In der Mitte steht regelmäßig der Veranstalter/(Event-)Agentur, bei denen letztlich alle Fäden faktisch zusammenlaufen.