___ Haftung
(Event-)Agenturen, Veranstalter oder Organisatoren sind vielfältigen finanziellen Risiken ausgesetzt. Der Ausfall und Abbruch von Veranstaltungen kann für den Organisator den finanziellen Ruin bedeuten. Neben dem Ausbleiben von Einnahmen müssen die schon entstandenen Kosten (Miete für Location, Equipment, Gagen und weitere Auslagen) getragen werden.
In einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt ist ein ausgefeiltes Risikomanagement für den Unternehmenserfolg unverzichtbar. Gerade auch im Hinblick auf die vielfältigen Haftungsfallen. Man denke beispielsweise an die Haftung des Veranstalters gegenüber Besuchern des Events aus Vertragsrecht und/oder Deliktsrecht, weil diese durch Verschulden eines Mitarbeiters zu Schaden kommen.
Wir beraten im Marken- & Designrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Rückabwicklung von Verträgen
- vorvertragliche, vertragliche und deliktische Haftung
- Ausfall, Unterbrechung, Abbruch von Veranstaltungen
- entgangener Gewinn
- Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Personen-/ Sachschäden
- Risk-Management wie Veranstalterhaftpflichtversicherung
___ Compliance
Give-aways – VIP-Tickets – Einladungen zu Urlaubs-und Kongress-Reisen: In der Vergangenheit gern gesehene Annehmlichkeiten und heute ein relevantes Compliance Feld. Zu großzügige Einladungen und Rahmenprogramme können nicht nur den Steuerprüfer, sondern je nach Gästeliste auch die Staatsanwaltschaft zum Event rufen. Event-Compliance als Korruptionsprävention findet sein rechtliches Fundament im Strafgesetzbuch, Beamtengesetz sowie in diversen Verwaltungsvorschriften.
Der Compliance-Gedanke wächst zunehmend in der Öffentlichkeit und wird durch die Fachpresse nicht grundlos vorangetrieben. Denn Compliance soll normgerechtes Verhalten sicherstellen sowie Risiken und Sicherheitsprobleme frühzeitig erkennen.
Rechtssichere Veranstaltungsformate brauchen daher ein Compliance-System, um einen Korruptions-und Bestechungsverdacht seitens des Veranstalters, Eventagenturen/-organisatoren oder Sponsoren auszuräumen. Compliance ist daher wie das Salz in der Suppe. Ohne geht es nicht, zu viel kann den Geschmack verderben und der Gesundheit schaden.
Wir beraten im Bereich Compliance zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Gästeliste (z.B. Amtsträger, Sponsoren, Medienpartner, Geschäftspartner, Mitarbeiter)
- Einladungsmanagement
- Arbeitsessen
- Geschenke
- Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben
- Loyalitäts- und Boniprogramme
- Sozialadäquate Kontaktpflege
- strafrechtlich relevante Vorteilsgewährung (Korruption)
Gern beraten wir Sie auch zu den Voraussetzungen geografischer Herkunftsangaben, die sich auf sehr vielen Produkten befinden. Ist ein Produkt in einem Land hergestellt worden, dessen Erzeugnisse für eine besonders gute Qualität bekannt sind, so ist es natürlich reizvoll, mit der Herkunftsbezeichnung zu werben. Was Werbetreibende dabei unbedingt beachten sollten, liegt in unserem Erfahrungsbereich und stellt ein wesentlichen Beratungsschwerpunkt in unserer anwaltlichen Praxis dar.
Die steigende Anzahl von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht zeigt, dass Unternehmer bei unlauterem Wettbewerb gegenüber Mitbewerbern tätig werden, um ohne staatliche Kontrolle die Wettbewerbsfreiheit schützen.
Sollten Sie Opfer einer Abmahnung geworden sein, steht Ihnen die Kanzleikooperation EVENTLawyers gern rechtsberatend zur Seite. Im Einzelfall wird auch seitens der Kanzlei die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wege von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen wahrgenommen.
Gerne übernimmt die Kanzleikooperation EVENTLawyers die rechtliche Ausgestaltung Ihres Geschäftsauftritts im Internet, damit Sie sich voll und ganz ihrem operativen Geschäft widmen können und Sie Abmahnungen von vorn herein nicht fürchten müssen. Denn nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln um Wettbewerbsverstöße. Nur wer einen rechtskonformen Webauftritt hat, sollte daher am Markt öffenlich auftreten.
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung
Oftmals werden aber auch rechtmissbräuchliche Abmahnungen von dubiosen Anbietern ausgesprochen. Viele Unterlassungserklärungen sind sogar oftmals so vorformuliert, dass durch deren Unterzeichnung ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe anfällt. Hier sollte spezialisierter Rechtsrat eingeholt werden. Gern überprüfen wir die Ihnen zugesandte Abmahnung mit Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung auf deren Missbräuchlichkeit.

