___ Eventrecht

Konferenzen, Messen und vor allem kulturelle Events, von der intimen Jazz-Session über ein Openair-Konzert im Stadion bis hin zu großen Festivals, Straßenfesten sowie sportliche Veranstaltungen, sind nur dann erfolgreich, wenn der Organisator das Wechselspiel zwischen Marketing, Betriebswirtschaft und den häufig unterschätzten Rechtsfragen beherrscht. Die Anwältinnen begleiten Sie jeweils gern in den einzelnen Projektphasen und helfen Ihnen über alle rechtlichen Hürden rund um Ihre Veranstaltung hinweg.

Besonders im Umgang mit den Behörden bei der Erlangung aller notwendigen Genehmigungen stehen wir hilfreich zur Seite und führen bei Bedarf auch behördliche Sitzungen mit den Verantwortlichen. Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Umwelt-, Bau-, Ordnungs-, Polizei-, Gewerbe- und Versammlungsrecht betreuen wir stets von Anfang an. Bei der Beratung zu Sicherheitskonzepten und der Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen bei Großveranstaltungen können wir auf eine langjährige Erfahrungspraxis mit den beteiligten Behördenentscheidern zurückgreifen.

Wir beraten im Eventrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

Team

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht

Rechtsanwältin
 

Honorar

Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.

Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll.  Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.

Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.

Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

____ Ersteinschätzung

Name

*Die Datenschutzerklärung zu Ihrer Kenntnisnahme finden hier.

____ Kontakt und Adresse

Kanzleikooperation
EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst

Telefon:
030 – 288 76 427
0176 – 23 52 75 69

Adresse:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Kanzleizeiten:
Mon. – Do.: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
info@eventlawyers.de
 

UST-ID: DE 238950863
Finanzamt: Berlin

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