Urheberrecht

Das Urheberrecht bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Betätigung der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft. Verwerter von Kulturgut sind u.a. die Rundfunk- und Fernsehanstalten, die Musik- und Filmindustrie, das Verlagswesen und die Werbewirtschaft, die Künstler selbst sowie nicht zuletzt auch die Veranstalter und (Event)-Agenturen.

Fotos, Texte, Kunstgegenstände und Musikkompositionen bereichern und prägen ein Event. Oftmals leben Events auch von einzigartigen, künstlerischen Fotos, die auf Werbeplakaten abgedruckt die Besucher in die Veranstaltung locken. Darüber hinaus bringen vor und während des Events engagierte Künstler, Fotografen, Ton- und Bildtechniker und andere Kultur- und Kreativschaffende für jedermann sichtbar auf Bühne oder verborgen im Hintergrund ihre Leistungen ein. Der Veranstalter, der sich durch seine kulturfördernde organisatorisch-wirtschaftliche Leistung für die künstlerische Darbietung in ihrer Gesamtheit verantwortlich zeigt, gehört selbst ebenfalls zu diesem Kreis.

Diesen Wertschöpfern oder Erbringern bestimmter künstlerischer, unternehmerischer oder sonstiger kultureller Leistungen räumt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) entsprechende Rechte ein.