___ Marken- & Designrecht

Zielorientiertes Handeln und eine strategische Markenausrichtung sollten nicht dem Zufall überlassen werden. Jedes Markenzeichen ist designed und umgekehrt entwickeln sich Designs zu Marken durch kreative Marketingmaßnahmen.

Die Kanzleikooperation EVENTLawyers erledigt die weltweite Anmeldung von Marken ebenso wie die Verteidigung von bereits eingetragenen Marken. Die damit einhergehende Analyse des mit der Marke erstrebten Erfolges, um die schutzintensivste und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvollste Art der Anmeldung herauszuarbeiten, ist Teil unserer spezialisierten Beratungsleistung. Vor einer Markenanmeldung und auch zum Erhalt bestehender Marken ist zudem eine Markenrecherche unerlässlich, die die Kanzleikooperation EVENTLawyers gerne für Sie durchführen lassen kann.

Wir beraten kleine, mittlere bis hin zu großen Kreativunternehmen, wie auch Existenzgründer umfassend in allen markenrechtlichen Fragestellungen. Auch Künstler, die ihren Künstlernamen sichern lassen wollen, oder Veranstalter die sich über den Werktitelschutz Ihres Veranstaltungsnamens informieren wollen, werden von uns kompetent beraten.

Wir beraten im Marken- & Designrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

___ Wettbewerbsrecht

Wirtschaftlicher Wettbewerb ist mittlerweile in nahezu allen Lebensbereichen anzutreffen – damit auch in Kultur, Kunst und Sport. Wettbewerb ist ein Ausleseprozess bei der Kundengewinnung. Er wird durch den Einsatz von Kreativität und Innovation stetig erhöht und findet seine Grenzen im Wettbewerbsrecht.

Damit der Wettbewerb fair bleibt, gibt es das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gern beraten wir Sie in beiden Bereichen und stellen Ihnen die unterschiedliche Rechtsprechung, welche sogar von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk erheblich voneinander abweichen kann, wie auch die Besonderheit des so genannten „fliegenden“ Gerichtsstandes dar.

Im UWG werden zahlreiche Beispiele für unlautere Verhaltensweisen benannt. Es können sich auch Überschneidungen mit medienrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Regelungen ergeben. So ist es z.B. unlauter, Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen oder die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Unlauter ist es auch, über Waren, Dienstleistungen oder über das Unternehmen eines Mitbewerbers Tatsachen zu behaupten, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Mitbewerbers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind.

Wir beraten im Marken- & Designrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

Gern beraten wir Sie auch zu den Voraussetzungen geografischer Herkunftsangaben, die sich auf sehr vielen Produkten befinden. Ist ein Produkt in einem Land hergestellt worden, dessen Erzeugnisse für eine besonders gute Qualität bekannt sind, so ist es natürlich reizvoll, mit der Herkunftsbezeichnung zu werben. Was Werbetreibende dabei unbedingt beachten sollten, liegt in unserem Erfahrungsbereich und stellt ein wesentlichen Beratungsschwerpunkt in unserer anwaltlichen Praxis dar.

Die steigende Anzahl von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht zeigt, dass Unternehmer bei unlauterem Wettbewerb gegenüber Mitbewerbern tätig werden, um ohne staatliche Kontrolle die Wettbewerbsfreiheit schützen.

Sollten Sie Opfer einer Abmahnung geworden sein, steht Ihnen die Kanzleikooperation EVENTLawyers gern rechtsberatend zur Seite. Im Einzelfall wird auch seitens der Kanzlei die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wege von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen wahrgenommen.

Gerne übernimmt die Kanzleikooperation EVENTLawyers die rechtliche Ausgestaltung Ihres Geschäftsauftritts im Internet, damit Sie sich voll und ganz ihrem operativen Geschäft widmen können und Sie Abmahnungen von vorn herein nicht fürchten müssen. Denn nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln um Wettbewerbsverstöße. Nur wer einen rechtskonformen Webauftritt hat, sollte daher am Markt öffenlich auftreten.

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Oftmals werden aber auch rechtmissbräuchliche Abmahnungen von dubiosen Anbietern ausgesprochen. Viele Unterlassungserklärungen sind sogar oftmals so vorformuliert, dass durch deren Unterzeichnung ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe anfällt. Hier sollte spezialisierter Rechtsrat eingeholt werden. Gern überprüfen wir die Ihnen zugesandte Abmahnung mit Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung auf deren Missbräuchlichkeit.

Team

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht

Rechtsanwältin
 

Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte für Tourismusrecht

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____ Ersteinschätzung

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____ Kontakt und Adresse

Kanzleikooperation
EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst

Telefon:
030 – 288 76 427
0176 – 23 52 75 69

Adresse:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Kanzleizeiten:
Mon. – Do.: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
info@eventlawyers.de
 

UST-ID: DE 238950863
Finanzamt: Berlin

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