Wettbewerbsrecht

Wirtschaftlicher Wettbewerb ist mittlerweile in nahezu allen Lebensbereichen anzutreffen – damit auch in Kultur, Kunst und Sport. Wettbewerb ist ein Ausleseprozess bei der Kundengewinnung. Er wird durch den Einsatz von Kreativität und Innovation stetig erhöht und findet seine Grenzen im Wettbewerbsrecht.

Damit der Wettbewerb fair bleibt, gibt es das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gern beraten wir Sie in beiden Bereichen und stellen Ihnen die unterschiedliche Rechtsprechung, welche sogar von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk erheblich voneinander abweichen kann, wie auch die Besonderheit des so genannten „fliegenden“ Gerichtsstandes dar.

Im UWG werden zahlreiche Beispiele für unlautere Verhaltensweisen benannt. Es können sich auch Überschneidungen mit medienrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Regelungen ergeben. So ist es z.B. unlauter, Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen oder die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Unlauter ist es auch, über Waren, Dienstleistungen oder über das Unternehmen eines Mitbewerbers Tatsachen zu behaupten, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Mitbewerbers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind.