© Patrick Böhnhardt – Blicklichfotografie

___ Kunst- & Musikrecht

Das Kunstrecht ist eine besonders faszinierende Querschnittsmaterie, deren Spannweite von der Kunstfreiheit und Kunstförderung über das Kauf-, Auktions-, Folge-, und Haftungsrecht, das Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht, das Recht der Galerien und Museen, Kunstfälschungen und Kunstdiebstahl bis zum internationalen Kulturgüterschutz und dem Steuerrecht sowie dem Zollrecht reicht.

Die Rechtsfragen und Rechtsprobleme im Kunstrecht, insbesondere im Kunst- und Kultursponsoring sind außerordentlich vielfältig. Anknüpfungspunkte bestehen zu verschiedensten Fachgebieten des Rechts. Insbesondere das Leasingrecht, Vertragsrecht, Künstlersozialversicherungsrecht, Rundfunk- und Medienrecht, Vereins- und Stiftungsrecht, Versicherungsrecht, internationales Privatrecht und das Völkerrecht berühren das Kunstrecht in Teilen.

Wir beraten im Kunst- & Musikrecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

Team

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht

Rechtsanwältin
 

Honorar

Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.

Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll.  Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.

Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.

Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

____ Ersteinschätzung

Name

*Die Datenschutzerklärung zu Ihrer Kenntnisnahme finden hier.

____ Kontakt und Adresse

Kanzleikooperation
EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst

Telefon:
030 – 288 76 427
0176 – 23 52 75 69

Adresse:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Kanzleizeiten:
Mon. – Do.: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
info@eventlawyers.de
 

UST-ID: DE 238950863
Finanzamt: Berlin

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