___ Presserecht

Wir beraten umfassend im Presserecht. Zu unseren Mandanten gehören neben den klassischen Vertretern der Kunst-, Musik- und Eventbranche auch zahlreiche in der Öffentlichkeit stehende Einzelpersonen/Prominente. Das Presserecht ist Teil des Medienrechts. Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation.

Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Pressenrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatpersonen. Nicht nur die Schöpfer von Blogs und Podcasts trifft heutzutage die Pflicht zur Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfalt, sondern jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Tatsachen kundtut.

Die EVENTLawyers helfen bei der Verwertung von Rechten in den neuen Medien und bei der Abwehr unberechtigter äußerungsrechtlicher Ansprüche. Im Bereich der medialen Eventvermarktung greifen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Hinblick auf Eventvermarktungsverträge, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Prominenten oder Fragen der Kurzberichterstattung zurück.

Wir beraten im Presserecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:

___ Medienrecht

Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation. Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Medienrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatpersonen. Nicht nur die Schöpfer von Blogs und Podcasts trifft heutzutage die Pflicht zur Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfalt, sondern jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Tatsachen kundtut.

Die EVENTLawyers helfen bei der Verwertung von Rechten in den neuen Medien und bei der Abwehr unberechtigter äußerungsrechtlicher Ansprüche. Im Bereich der medialen Eventvermarktung greifen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Hinblick auf Eventvermarktungsverträge, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Prominenten oder Fragen der Kurzberichterstattung zurück.

Personen des öffentlichen Lebens

Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation. Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Medienrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatpersonen. Nicht nur die Schöpfer von Blogs und Podcasts trifft heutzutage die Pflicht zur Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfalt, sondern jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Tatsachen kundtut.

Die EVENTLawyers helfen bei der Verwertung von Rechten in den neuen Medien und bei der Abwehr unberechtigter äußerungsrechtlicher Ansprüche. Im Bereich der medialen Eventvermarktung greifen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Hinblick auf Eventvermarktungsverträge, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Prominenten oder Fragen der Kurzberichterstattung zurück.

___ Reputationsmanagement für Großveranstalter

Eine Spezialität unserer juristischen Beratung bildet das Reputationsmanagement für Großveranstalter. Unser Ziel ist es, mit Rechtsmitteln die Außenwahrnehmung von Großveranstaltern zu schützen. Intern und extern stimmen wir uns dabei eng mit Ihren Kommunikationsverantwortlichen ab, ohne gleichzeitig die engagierten Künstler oder beteiligten Sponsoren zu tangieren.

Wir forcieren und wahren so eine positive Aufmerksamkeit und erhalten Ihr Marken- und Unternehmensimage und wirken gleichzeitig negativer Aufmerksamkeit wirksam entgegen. Zur Seite stehen uns das Presse-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken– und Internetrecht – also exakt die rechtlichen Querschnittsmaterien, auf die unsere Kanzleikooperation EVENTLawyers spezialisiert ist.

In enger Zusammenarbeit mit einer exklusiv agierenden Kommunikationsagentur entwickeln wir für Sie präventiv maßgeschneiderte Konzepte, um reaktiv ganzheitliche Handlungsstrategien im richtigen Zeitpunkt einsetzen zu können. Wir bewältigen mit Ihnen im Ernstfall gemeinsam Kommunikationskrisen und erstellen (medien-)und eventrechtliche Expertisen.

Team

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht

Rechtsanwältin
 

Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

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Kanzleikooperation
EVENTLawyers
Kanzlei Prof. Dr. Risch-Kerst

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030 – 288 76 427
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Adresse:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Kanzleizeiten:
Mon. – Do.: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

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Finanzamt: Berlin

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