___ Presserecht
Wir beraten umfassend im Presserecht. Zu unseren Mandanten gehören neben den klassischen Vertretern der Kunst-, Musik- und Eventbranche auch zahlreiche in der Öffentlichkeit stehende Einzelpersonen/Prominente. Das Presserecht ist Teil des Medienrechts. Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation.
Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Pressenrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatpersonen. Nicht nur die Schöpfer von Blogs und Podcasts trifft heutzutage die Pflicht zur Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfalt, sondern jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Tatsachen kundtut.
Die EVENTLawyers helfen bei der Verwertung von Rechten in den neuen Medien und bei der Abwehr unberechtigter äußerungsrechtlicher Ansprüche. Im Bereich der medialen Eventvermarktung greifen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Hinblick auf Eventvermarktungsverträge, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Prominenten oder Fragen der Kurzberichterstattung zurück.
Wir beraten im Presserecht zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
- wahrheitsgemäße Berichterstattung
- Meinungs- und Pressefreiheit
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von äußerungsrechtliche Ansprüche wie Gegendarstellung, Berichtigung, Widerruf, Unterlassen und Geldentschädigung
- Trennung von Werbung und redaktionellem Teil
- Recht am eigenen Bild
- Zugang und mediale Verwertung bei Events
___ Medienrecht
Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation. Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Medienrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatpersonen. Nicht nur die Schöpfer von Blogs und Podcasts trifft heutzutage die Pflicht zur Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfalt, sondern jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Tatsachen kundtut.
Die EVENTLawyers helfen bei der Verwertung von Rechten in den neuen Medien und bei der Abwehr unberechtigter äußerungsrechtlicher Ansprüche. Im Bereich der medialen Eventvermarktung greifen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Hinblick auf Eventvermarktungsverträge, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Prominenten oder Fragen der Kurzberichterstattung zurück.
Personen des öffentlichen Lebens
Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation. Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Medienrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatpersonen. Nicht nur die Schöpfer von Blogs und Podcasts trifft heutzutage die Pflicht zur Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfalt, sondern jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Tatsachen kundtut.
Die EVENTLawyers helfen bei der Verwertung von Rechten in den neuen Medien und bei der Abwehr unberechtigter äußerungsrechtlicher Ansprüche. Im Bereich der medialen Eventvermarktung greifen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Hinblick auf Eventvermarktungsverträge, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Prominenten oder Fragen der Kurzberichterstattung zurück.
___ Reputationsmanagement für Großveranstalter
Eine Spezialität unserer juristischen Beratung bildet das Reputationsmanagement für Großveranstalter. Unser Ziel ist es, mit Rechtsmitteln die Außenwahrnehmung von Großveranstaltern zu schützen. Intern und extern stimmen wir uns dabei eng mit Ihren Kommunikationsverantwortlichen ab, ohne gleichzeitig die engagierten Künstler oder beteiligten Sponsoren zu tangieren.
Wir forcieren und wahren so eine positive Aufmerksamkeit und erhalten Ihr Marken- und Unternehmensimage und wirken gleichzeitig negativer Aufmerksamkeit wirksam entgegen. Zur Seite stehen uns das Presse-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken– und Internetrecht – also exakt die rechtlichen Querschnittsmaterien, auf die unsere Kanzleikooperation EVENTLawyers spezialisiert ist.
In enger Zusammenarbeit mit einer exklusiv agierenden Kommunikationsagentur entwickeln wir für Sie präventiv maßgeschneiderte Konzepte, um reaktiv ganzheitliche Handlungsstrategien im richtigen Zeitpunkt einsetzen zu können. Wir bewältigen mit Ihnen im Ernstfall gemeinsam Kommunikationskrisen und erstellen (medien-)und eventrechtliche Expertisen.
Team
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz & IT-Recht
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.

