Presserecht

Wir beraten umfassend im Presserecht. Zu unseren Mandanten gehören neben den klassischen Vertretern der Kunst-, Musik- und Eventbranche auch zahlreiche in der Öffentlichkeit stehende Einzelpersonen/Prominente. Das Presserecht ist Teil des Medienrechts. Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Regeln individueller und massenhafter Information und Kommunikation.

Durch das Internet sind nicht mehr nur reine Produktionsgesellschaften, Print-Journalisten und Verlage mit den Anforderungen des Pressenrechts konfrontiert, sondern zunehmend auch Freiberufler oder Privatpersonen. Nicht nur die Schöpfer von Blogs und Podcasts trifft heutzutage die Pflicht zur Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfalt, sondern jeden, der sich in öffentlichen Medien betätigt und Meinungen oder Tatsachen kundtut.

Die EVENTLawyers helfen bei der Verwertung von Rechten in den neuen Medien und bei der Abwehr unberechtigter äußerungsrechtlicher Ansprüche. Im Bereich der medialen Eventvermarktung greifen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Hinblick auf Eventvermarktungsverträge, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Prominenten oder Fragen der Kurzberichterstattung zurück.