IT- & Datenschutzrecht

Das Informationstechnologierecht (IT-Recht) und das Datenschutzrecht sind keine geschlossene Rechtsmaterie, sondern Querschnittsmaterien, die vielseitige Rechtsbereiche wie zum Beispiel das Vertrags-, Marken-, Urheber– und Wettbewerbsrecht tangieren unter Berücksichtigung besonderer technischer und datenschutzrechtlicher Besonderheiten.