Unsere Rechtsgebiete
Keine Rechtsberatung von der Stange,
sondern individuelle, dienstleistungsorientierte Rechtsberatung entlang mandatsorientierter Schaffensprozesse ist der ständige Fokus der EVENTLawyers. Als Kooperation streben wir eine optimale Verzahnung rechtlicher Gestaltung, künstlerischer Freiheit und wirtschaftlicher Praxis an.
Wir sind davon überzeugt, die Kompetenz unserer Mandanten im Projekt- und Sicherheitsmanagement bei der Veranstaltungsplanung mit unserem fundierten Spezialwissen zu steigern und spürbare Wettbewerbsvorteile für unsere Mandanten zu erzielen. Globaler Wettbewerb wird immer mehr zum Qualifikations- und Innovationswettbewerb. Wir bieten Qualifikationen belegt mit Fachanwaltschaft im gewerblichen Rechtsschutz und Promotion und begleiten Sie gern mit unserer Kompetenz durch die Höhen und Tiefen Ihrer kreativen und innovativen Vorhaben.
Nutzen Sie die Stärke unserer gelebten Kooperation!
Vernetzung der Kompetenzen für Großmandate
Vier gewinnt!
4 Rechtsanwältinnen der Kanzleikooperation EVENTLAWYERS bewerben sich erfolgreich im Rahmen eines Vergabeverfahrens um die rechtliche Betreuung der Host City Berlin für die Ausrichtung von 6-7 Fußballspielen der EM 24 in Deutschland.
Honorar
Jede Anwältin bietet die Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand (Pauschalhonorar) und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten wir aus verständlicher Mandantensicht nicht für transparent und sinnvoll. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.
Jede Kanzlei hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Recht vornehmlich außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Vor Gericht gehen wir nur dann, wenn es unumgänglich ist. Eine Ihr künstlerisches und planerisches Handeln begleitende Beratung ist sicherer und deutlich kostengünstiger, als eine spätere Reparatur des bereits eingetretenen Schadens vor Gericht.
Jede Kanzlei ist rechtlich selbstständig, d.h. das Mandatsverhältnis besteht nur mit der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin.




